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Verfahren | berechnet |
Referenz-/Therapeutischer Bereich | 0.6 - 1.5 |
Material | Liquor |
Probengefäß | Sonstiges |
Probenvolumen | 1 ml |
LOINC | "96961-8 " |
Präanalytik | Für die Diagnostik ist die gleichzeitige Abnahme von Serum und Liquor Proben erforderlich, da der Liquor/Serum Antikörper-Index anhand der Antikörperkonzentration im Serum und Liquor berechnet wird und von der Hirn-Blut-Schranken Funktion abgängig ist. |
Stör- und Einflussgrößen | Artifizielle Blutbeimengung, Plasmapherese, massive Hrinblutung |
Interpretation der Ergebnisse | Die erregerspezifischen Antikörper diffundieren aus dem Blutkompartiment in den Liquor im gleichen Verhältnis wie Gesamtimmunglobuline. Durch den Quotientenvergleich (QErger-Ak/QIgG) lässt sich eine intrathekale Antikörpersynthese (Antikörper-Index) berechnen. VZV-Infektionen können zu Meningitis, Meningoenzephalitis, Myelitis, kranialer Neuritis, Ganglionitis und Radikulitis führen. Indikation: Verdacht auf VZV assoziierte ZNS-Infektion oder chronisch entzündliche ZNS-Erkrankung im Rahmen der Masern-Röteln-Zoster (MRZ)-Reaktion. Der Antikörper-Index steigt in der zweiten Krankheitswoche an und ist ein wichtiger Parameter im Krankheitsverlauf. Befundinterpretation: Ein erhöhter Antikörper-Index zeigt eine intrathekale Antikörpersynthese gegen VZV an. Der Befund muss zusammen mit weiteren Liquorparametern und klinischen Symptomen interpretiert werden, da die Antikörpersynthese nach der Infektion Monate bis Jahre persistieren kann. Ein gleichzeitig erhöhter HSV-Antikörper-Index ist meist als Mitreaktion zu bewerten. Für die akute Diagnostik ist der direkte VZV-DNA Nachweis mittels PCR die Methode der Wahl. Liegt eine gleichzeitige intrathekale Antikörpersynthese gegen VZV, Masern und Röteln vor, handelt es sich um eine MRZ-Reaktion, die im Rahmen der polyklonalen B-Zellen Aktivierung bei entzündlichem Liquorsyndrom auftritt. Daher sollte bei isoliert erhöhtem Antiköprer-Index gegen VZV eine MRZ-Reaktion ausgeschlossen werden. |
Interne Laborbezeichnung | asi_vzvl |
letzte Änderung | 01.01.2025 05:17 |